Vogelschutz an Freileitungen
Viele Vogelarten sind heute in ihrem Bestand rückläufig oder sogar gefährdet. Dabei spielen tödliche Stromschläge an Freileitungen sowie Kollisionen eine große Rolle. In Rast- und Durchzugsgebieten verunglücken bis zu 700 Vögel pro Jahr und Leitungskilometer.

Aber es kann einiges getan werden, um Freileitungen vogelsicherer zu machen.

1. Gefährdung von Vögeln an Freileitungen
2. Gesetzliche Vorgaben
3. Lösungen zur Verhinderung von Stromtod
4. Lösungen zur Verhinderung von Anflug gegen Stromleitungen
5. Unser Service

Gefährdung von Vögeln an Freileitungen

1. Vogeltod durch Stromschlag
Ein Stromschlag erfolgt meist durch einen Erdschluss, der durch Überbrückung von spannungsführenden Leitern und geerdeten Bauteilen (Mast) entsteht. Die größte Gefahr geht dabei von Mittelspannungsleitungen aus. Bei diesen Leitungen sind die Phasenabstände gering, so dass Vögel beim Absitzen einen Kurz- oder Erdschluss auslösen können. Besonders gefährlich sind Masttraversen mit nach oben stehenden Isolatoren (Stützisolatoren).
Bei Hochspannungsleitungen sind die Abstände zwischen den Phasenleitern und den herunterhängenden Isolierketten hingegen so gross, dass keine Kurzschlussgefahr besteht. Niederspannungsmasten stellen auch keine große Gefahr dar, da das Federkleid Vögel vor Stromschlägen bei geringen Spannungen schützt.
     

2. Vogeltod durch Anflug
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass über 70% der in Deutschland verunglückten Störche durch Kollisionen mit Freileitungen verenden. Gerade Großvögel sind beim Anflug im Bereich von Hochspannungsleitungen besonders gefährdet. Am häufigsten kollidieren Vögel mit dem Erdseil, das als einzelnes Seil von Mastspitze zu Mastspitze verläuft und daher sehr schlecht von Vögeln wahrgenommen wird.

Auswirkungen Donaumast:
Lebensraum der Vögel (Scheuchwirkung): 141ha
Vogelschlagopfer pro Jahr: 2.600
Vogelschlagopfer pro Jahr bei
Einsatz von Vogelschutzmarkierungen: 260 

   

Auswirkungen Einebenenmast:
Lebensraum der Vögel (Scheuchwirkung): 67ha
Vogelschlagopfer pro Jahr: weniger als 2.600
Vogelschlagopfer pro Jahr bei Einsatz von Vogelschutzmarkierungen: weniger als 260 

   

Statistische Validierung durch Monitoring am Beispiel Brandenburg
(Monitoring seit 1993)

Artengruppe  Zahl  Strom  Anflug  Strom oder Anflug 
Schreitvögel  414  295  98  21 
Greifvögel  207  146  25  36 
Entenvögel  103  133 
Kranich u. Großtrappe  89  89  -
Krähenvögel  61  50 
Eulen  42  31 
Limikolen und Möwen  35  35 
Singvögel ohne Krähenvögel  27  20 
Tauben  25  24 
Sonstige Vögel  13  13 
Säugetiere 
SUMME  1.048  532  445  71 

Quelle: Dieter Haas / Bernd Schürenberg

Durch Stromtod und Kollisionen gefährdete und vom Aussterben bedrohte Vogelarten
Adlerbussard, Fischadler, Gänsegeier, Habichtskauz, Kaiseradler, Kolkrabe, Lannerfalke, Rotfußfalke, Rotmilan, Rötelfalke, Saatkrähe, Schelladler, Schlangenadler, Schleiereule, Schmutzgeier, Schreiadler, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Steinadler, Steppenadler, Uhu, Wanderfalke, Weißstorch, Würgfalke, Zwergadler (Quelle: NABU 2002)

Quellen:
Dieter Haas, Bernd Schürenberg: Stromtod von Vögeln: "Grundlagen und Standards zum Vogelschutz an Freileitungen"
GEO: "Naturschutzfachliche Analyse von küstennahen Stromleitungen",
FuE-Vorhaben FKZ 806 82 070



Vogelschutz an Freileitungen - Gesetzliche Vorgaben

In der Berner Konvention von 2004 wurden aufgrund der hohen Gefährdung für Vögel Richtlinien zum Vogelschutz an Freileitungen festgelegt. Diese umfassen folgende Kernpunkte:

  • Die gefährlichsten der bestehenden Konstruktionstypen von Mittelspannungsmasten sollen mit Verweis auf den Stand der Technik des Vogelschutzes an Freileitungen gebannt werden.
  • Empfehlung von Erdverkabelungen, besonders in Gebieten von besonderer ornithologischer Bedeutung, in Schutzgebieten sowie in Gebieten des ökologischen Netzwerkes NATURA 2000
  • Leiterseile sollten in Einebenenanordnung angebracht sein. Besonders gefährdende Leitungen sollen mit deutlich sichtbaren Markierungen versehen werden.
  • In bedeutsamen Vogelgebieten sollen bei Trassenplanungen alternative Streckenführungen geprüft werden, wobei mindestens einjährige vogelkundliche Untersuchungen durchgeführt werden sollen (Tag/Nacht).
  • Zu Risiken durch Mittelspannungsmasten und der Kollisionsgefahren sollen in allen MItgliedsstaaten umfangreiche Daten erhoben werden.

Bisher sind dem Abkommen 45 Staaten beigetreten. Deutschland hat die Konvention in nationales Recht umgesetzt:

§53 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG:
"Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Sromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittel-spannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind innerhalb von zehn Jahren die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen."

Konkretisiert wird das von der Errichtungsvorschrift für Mittelspannungs-Freileitungen DIN VDE 0210/12.85, Abschn. 8.10:
"Die Querträger, Isolatorenstützen und sonstige Bauteile der Starkstromfreileitungen sind so auszubilden, dass Vögeln keine Sitzgelegenheit in der gefahrbringenden Nähe der unter Spannung stehenden Leiter gegeben ist."



Lösungen zur Verhinderung von Stromtod

Isolationsmassnahmen der Leiter

Vogelschutzabdeckungen schützen Vögel vor einer Berührung mit stromführenden Leitern.

Abstandhalter

Abstandhalter können verhindern, dass Vögel den stromführenden Leitern zu nahe kommen können.

     

Konstruktive Lösungen:
- Isolatorenanordnungen, die duch ihre Abstände von Sitzgelegenheiten Erd- oder
  Kurzschlüsse für Vögel ausschliessen
- Holzmasten (seltene Erdschlüsse)
- Hängermasten (mind. 600mm nach unten). Bei Großvögeln (Störche oder Großgreifvögel)
  sollte die reine Isolationsstrekce mind. 750mm betragen.
- Abspannmasten mit Langstabisolatoren von >600mm Isolatorlänge , Unterführungen des
  mittleren Seils mit Hängeisolator, Dreiecksanordnung von Isolatoren (in 3 Ebenen) mit
  >350mm Abstand des oberen Seiles von der Mastspitze



Lösungen zur Verhinderung von Anflug gegen Stromleitungen

Vogelschutzmarkierungen sollten immer dann gewählt werden, wenn die Schutzwürdigkeit von Vögeln höher zu bewerten ist als die des Landschaftsbildes. Die Markierungen reduzieren Vogelschlag bis zu 90%.

Wir bieten zwei Möglichkeiten der Leitungsmarkierung sowie ein akustisches Vogelabwehrsystem an:

1. Leitungsmarkierung - Scarefly/Firefly

   

Positionierung versetzt:

2. Leitungsmarkierung - RIBE

 

3. Akustische Vogelabwehrsysteme - mit/ohne automatische Aktivierungssteuerung

 

Akustische Vogelabwehranlagen spielen gespeicherte Vogelrufe von Greifvögeln und Warnschreie gefährdeter Arten ab. Sie werden an den Masten in hinreichender Höhe montiert. Einige Modelle können auch durch ein Solarpanel versorgt werden.

Noch einen Schritt weiter gehen Kamerasysteme, die permanent nach oben gerichtet sind. Sie erkennen Vögel automatisch und aktivieren das akustische Abwehrsystem nur dann, wenn der Vogel einen Mindestabstand zur Stromleitung unterschreitet. Dadurch wird die Lärmbelästigung durch die Akustikanlagen auf ein Minimum reduziert. Auch der Gewöhnung der Vögel an die Signale kann wirksam vorgebeugt werden.

Unser Service

  • Anbringung von Vogelschutzhauben auf Freileitungen, auch unter Spannung. Das Verfahren erfordert keine Abschaltung der Mittelspannungsfreileitungen und ist speziell für die Nachrüstung an bestehenden Freileitungen entwickelt worden. Unsere Arbeiter schützen sich durch Abstand und Isolierung vor Gefahr. Die Arbeiten werden nach geltenden Gesetzen, Vorschriften und technischen Regeln ausgeführt.
  • Anbringung von Leitungsmarkierungen (Scarefly/Firefly, RIBE Laschenbündel) mittels moderner Dronentechnik. Durch speziell für diese Einsätze entwickelte Drohnen sind wir in der Lage, die Vogelschutzmarkierungen vergleichsweise günstig anzubringen.


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